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Bundespräsidentenwahl 2010: KEINE STIMME FÜR DIE AUFHEBUNG DES HABSBURGERGESETZES!Am 25. 4. 2010 ist Bundespräsidentenwahl. Alles sieht nach einem klaren Sieg für Heinz Fischer aus, der mit einem nur einmonatigen Wahlkampf seine Wiederwahl sicherstellen will. Eigentlich eine fade Sache, dieser Urnengang - wären da nicht neben dem Antreten der deutschtümelnden FPÖ Politikerin Barbara Rosenkranz - die Begehrlichkeiten eines Sprosses der Habsburger, als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl zugelassen zu werden. Freilich ist es nicht der greise Otto Habsburg, ehemaliger EU Parlamentarier der deutschen CSU und nach Definition aller Kaisertreuen der regierende österreichische Monarch, der nach der Präsidentenwürde strebt. Nein, es ist ein gewisser Ulrich Habsburg-Lothringen, der verbissen darum kämpft, antreten zu dürfen. Der Möchtegern-Kandidat entspringt der toskanischen Nebenlinie der Habsburger und pflegt sein Image als "wilder Habsburger" oder auch "enfant terrible" der Familie. Immerhin sitzt er für die Grünen im Kärntner Wolfsberg im Gemeinderat. Zu Familienoberhaupt Otto Habsburg will Ulrich Habsburg-Lothringen laut eigenen Angaben lediglich bei Familientreffen Kontakt haben. Bei näherer Betrachtung ist Ulrich Habsburg-Lothringen jedoch nicht nur engagierter Umweltschützer und Funktionär der Grünen in einer Kärntner Kleinstadt, sondern nennt auch Forst- und Jagdgebiete und einige Kilometer Flusslauf sein eigen. Materielle Sorgen, wie sie Lohnabhängige ihr ganzes Leben begleiten, dürften ihm also fremd sein. Weiters passt er mit seiner erzkatholischen Einstellung dann doch wieder gut ins Weltbild des schwarzgelben Adelsgeschlechts. Auch ist er - ganz standesgemäß - mit einer Aristokratin verheiratet. Bei seiner Partei, den Grünen, fand Habsburg-Lothringen sofort Unterstützung für sein Ansinnen. Auch die anderen Parlamentsparteien äußerten sich positiv ("Kandidaturverbot nicht mehr zeitgemäß"), als das Kandidaturverbot für Angehörige ehemaliger europäischer Herrschaftshäuser thematisiert wurde, was zumindest von der SPÖ nicht erwartet worden war. Ex-Finanzminister Molterer (ÖVP) wollte eine Verfassungsänderung noch vor dem Wahltermin. Sogar Bundespräsident und Verfassungsexperte Heinz Fischer gab Anfang Februar 2010 grünes Licht und meinte, dass "sich die Republik vor dem Antreten eines Habsburgers nicht fürchten müsse". Alsbald, nur eine Woche nach der erwähnten Aussage Fischers gegenüber dem Standard, formierte sich in der SPÖ Widerstand. SPÖ Nationalratsabgeordneter und Vorsitzender des parlamentarischen Verfassungsausschusses Peter Wittmann wollte eine Sondersitzung des Verfassungsausschusses erst gar nicht einberufen, womit eine Kandidatur Ulrich Habsburg-Lothringens zum Wahltermin 25.4.2010 endgültig gestorben war. Schon zuvor wurde eine im September 2009 von Habsburg-Lothringen beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen seine Nichtzulassung zur Bundespräsidentenwahl als Mitglied eines ehemals regierenden Hauses am 10.12.2009 abgewiesen. In seiner Begründung berief sich der Antragsteller vor allem auf das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Es hat einen äußerst schlechten Beigeschmack, wenn sich ausgerechnet jemand aus einer Familie, welche 650 Jahre lang in großen Teilen Europas für brutale Ausbeutung und Unterdrückung gestanden ist, einen Gegenpol zu humanistischen Errungenschaften gebildet hat und in zahlreichen Kriegen - sogar noch kurz vor ihrem Herrschaftsende 1914-1918 - Millionen Menschen in den Tod geschickt hat, auf bürgerlich-demokarische Rechte beruft. Im Jänner 2010 kündigte Habsburg-Lothringen gar an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Anfechtung des Wahlergebnisses der Bundespräsidentenwahl 2010 befassen zu wollen. Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass es bei der ganzen Debatte lediglich um - Achtung Wortspiel! - des Kaisers Bart geht, ist es notwendig, sich die weitgehenden Befugnisse des Bundespräsidenten vor Augen zu halten. Die wichtigsten sind Oberbefehl und Verfügungsgewalt über das Bundesheer, das Notverordnungsrecht, die Ernennung und Abberufung von VertreterInnen der wichtigsten Institutionen des bürgerlichen Staates (z. B. Bundesregierung) sowie Begnadigungsrechte. Diese Kompetenzen stammen noch teilweise aus der Zeit des faschistischen Ständestaates wie etwa das Notverordnungsrecht. Dieses wurde - als Teil des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 - von den Austrofaschisten dazu missbraucht, die Macht zu ergreifen und eine neue Verfassung zu verordnen. Das aktuelle Bestreben eines Mitglieds der Familie Habsburg ist nur ein Glied in einer langen Kette der Bemühungen der schwarzgelben Sippe um die Aufhebung des Habsburgergesetzes und in weiterer Folge um die Restauration der Monarchie, auch wenn solche Versuche aus heutiger Sicht völlig absurd und phantastisch erscheinen mögen. Vor allem ist es ein Kampf um das Vermögen der Habsburger. Die Wurzeln für die rechtliche Abgrenzung des Habsburgervermögens gehen auf Kaiser Franz Stephan von Lothringen, dem Ehemann von Kaiserin Maria Theresia, zurück. Dieser machte Mitte des 18. Jahrhunderts den monarchistischen Staat zum Unternehmer, indem er Industriebetriebe, u. a. Textilfabriken in Böhmen, errichten ließ. Nach seinem Tod ließ Maria Theresia mit den aus den Arbeitskräften gepressten Profiten den Familienversorgungsfonds der Habsburger errichten. Damit war die Grundlage für die Abgrenzung des Privatvermögens geschaffen. Die Habsburger unterschieden jedoch nicht immer klar zwischen dem hofärarischen Vermögen (Staatseigentum in der Verfügungsgewalt des Kaisers), dem Familienversorgungsfonds und dem Privatvermögen, also dem Eigentum der einzelnen Mitglieder der Habsburgerfamilie. 1919 wurden die Habsburger von der Republik Österreich enteignet und ihr Vermögen dem Kriegsgeschädigtenfonds übertragen. Das Habsburgergesetz regelte den Umgang der jungen Republik mit der Monarchie. Sämtliche Mitglieder der Familie Habsburg wurden des Landes verwiesen und ihr Vermögen beschlagnahmt. Schon damals war die Christlichsoziale Partei, Vorgängerin der heutigen ÖVP, in dieser Frage gespalten. Wesentliche Teile der Partei waren gegen das Habsburgergesetz. Die AnhängerInnen des Kaiserhauses blieben auch in der 1. Republik ein wichtiger politischer Faktor. Am 30.1.1927 erschossen monarchistische Frontkämpfer im burgenländischen Schattendorf bei einem Aufmarsch des republikanischen Schutzbundes ein Kind und einen Invaliden und verletzten fünf Schutzbündler. Der anschließende Freispruch der Mörder in Wien führte am 15.7.1927 zu großen Demonstrationen und schließlich dazu, dass aufgebrachte Arbeiter den Justizpalast in Brand steckten. Nach der Zerschlagung der bürgerlichen Demokratie am 4.3.1933 begann das faschistische Regime, sich mit der Rückbesinnung auf die Habsburgermonarchie einen ideologischen Unterbau zu schaffen. Bereits 1929 hatten die Christlichsozialen vergeblich auf parlamentarischer Ebene versucht, das Habsburgergesetz aus der Verfassung zu streichen. 1932 wurde der "Eiserne Ring", eine Dachorganisation aller legitimistischen Vereine und Verbände gegründet. Auf Grund seiner Initiative wurde Otto Habsburg bis zum Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland 1938 in rund 1.600 Gemeinden zum Ehrenbürger ernannt. 1934 wurde das Habsburgergesetz seines Verfassungsranges entkleidet und der Ausschluss von Mitgliedern ehemals regierender Häuser zur Wahl des Bundespräsidenten aufgehoben. 1935 setzte Bundeskanzler Kurt Schuschnigg, überzeugter Monarchist und Mitglied des Eisernen Ringes, weitere Schritte. Bereits seit 1933 war der damalige Christlichsoziale Abgeordnete Schuschnigg in engem persönlichen Kontakt mit Otto Habsburg gestanden. Er ließ die Landesverweisung der Habsburger aufheben und den Familienversorgungsfonds aus den Mitteln des Kriegsgeschädigtenfonds wiedererrichten. Weiters erhielt Otto Habsburg eine monatliche Rente im heutigen Wert von ca. EUR 60.000! Die Austrofaschisten diffamierten das nunmehr aufgehobene Habsburgergesetz als Akt des aufgehetzen "roten Mobs", die Landesverweisung und die Enteignung als "bolschewistische Methoden". Mit dem Anschluss Österreichs an Nazideutschland wurden die Habsburger wieder des Landes verwiesen und ihr Vermögen neuerlich beschlagnahmt. Nach dem Ende des Faschismus in Österreich wurde am 1.5.1945 die alte Verfassung von 1920 wieder hergestellt. Otto Habsburg wetterte derweil im Pariser Exil gegen die 2. Republik und bat US Präsident Truman brieflich, sie nicht anzuerkennen. Im Oktober 1945 betrat Otto Habsburg österreichischen Boden, wurde jedoch im Jänner 1946 wieder des Landes verwiesen. Im Staatsvertrag von 1955 verpflichtete sich Österreich zur Einhaltung des Habsburgergesetzes von 1919. 1956 erhielt Otto Habsburg auf seinen Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft. Damit verbesserte sich auch seine Position zur Vermögensrückgabe. Wie auch zu Zeiten des Ständestaates fand Otto Habsburg Unterstützung bei den Christlichsozialen, nunmehr ÖVP. Zuerst geheim und dann am Widerstand der SPÖ gescheitert bereitete Julius Raab ab 1960 die Vermögensrückgabe vor. Jedoch erreichte Otto Habsburg 1963 mit der Erklärung seines Verzichts auf die Mitgliedschaft zum Haus Habsburg und die Thronansprüche, mit welcher er den Anforderungen des Habsburgergesetzes entsprach, die Aufhebung des Landesverweises. In den 1980er Jahren strengten Otto Habsburgs Brüder Carl-Ludwig und Felix eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen die Republik an. Ob es um die Vermögensrückgabe oder das Kandidaturverbot für die Bundespräsidentenwahl ging - die Habsburger blieben in allen Bereichen erfolglos. Sie konnten keine Begründung liefern, warum das Habsburgergesetz als Teil des Verfassungsgesetzes mit der restlichen Verfassung wie dem Gleich- heitsgrundsatz und dem Eigentumsgrundrecht nicht vereinbar sein sollte. Nach der Ausschöpfung des Instanzenweges in Östereich wurden die Habsburger mit ihren Anliegen auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen. Die Errichtung des Gesetzes über die Entschädigung für Vermögensverluste während der NS Zeit im Jahr 2001 rief die Habsburger erneut auf den Plan. Konkret geht es bei den Begehrlichkeiten der Habsburger um land- und forstwirtschaftliche Flächen, Schlösser, Grundstücke und Zinshäuser im Wert von mehr als 200 Mio. Euro aus dem ehemaligen Familienversorgungsfonds. Verschiedene Anträge der unterschiedlichen Mitglieder der Familie Habsburg wurden jedoch vom Entschädigungsfonds abgewiesen. Die Geschichte seit 1918 hat gezeigt, dass die Habsburger nichts unversucht lassen, um an das von ihnen über Jahrhunderte ergaunerte Vermögen zu kommen und die Monarchie wieder herzustellen. Dabei kann man ihnen einen gewissen Einfallsreichtum nicht absprechen. Der Versuch, mit Ulrich Habsburg-Lothringen ein "unverdächtiges" Familienmitglied in die höchste Position des bürgerlichen Staates zu hieven, um mit der Machtfülle des Bundespräsidenten die Vermögensrückgabe zu forcieren und die Restauration anzustreben, ist eine neue, originelle Variante. Sippenhaftung ist eine ungerechte und menschenverachtende Form der Auseinander- setzung. Im Falle der Habsburger ist Sippenhaftung jedoch die gebotene Form des Selbstschutzes der Republik. Die Machenschaften des Waffenlob- byisten Graf Mensdorff-Pouilly haben einmal mehr gezeigt, dass die Aristokratie auch im 21. Jahrhundert noch ein wichtiger Faktor in der österreichischen Wirtschaft und Politik ist und vor allem zur ÖVP Verbindungen hat. Weitere vermögende und bis heute in Öster- reich einflussreiche Adelsgeschlechter sind die Liechtensteins und die Esterhazys. Den 7. Zwerg hinter dem 7. Berg an die vorderste Front im Kampf um Vermögensrückgabe und Restauration zu schicken, ist eine neue taktische Raffinesse der Habsburger. Neu ist auch, dass Politiker aus bisher der ideologischen Nähe zu Monarchisten unverdächtigen Parteien wie Alexander Van der Bellen oder Heinz Fischer die Absichten der Habsburger nicht erkennen wollen oder können. Die Habsburger mit all ihren Familienzweigen sind - in welcher Form sie sich auch präsentieren - wie sie in ihrer Geschichte immer waren: stockkonservativ, rücksichtslos und vor allem machtgierig. Es ist eine Zumutung für alle in Österreich lebenden Menschen, immer wieder Steuergeld in die von den Advokaten der Habsburger angestrengten gerichtlichen Anträge und Prozesse investieren zu müssen. Nicht die Abschaffung des Habsburgergesetzes sondern seine Ausweitung ist anzudenken. Dabei sind die Neuregelung der Landesverweisung und das Verbot jeglicher politischer Betätigung für alle Habsburger und das Verbot monarchistischer Vereine, Kaiserverehrung etc. zu überlegen. Der monarchistische Spuk in Österreich muss endlich ein Ende haben. Bundespräsident Heinz Fischer hat mit seinen Aussagen gezeigt, dass er Teil des Problems und nicht Teil der Lösung ist. Das Amt des Bundespräsidenten selbst ist ein Relikt des faschistischen Ständestaates und die österreichische ArbeiterInnenklasse sollte ihm den selben Platz wie den Habsburgern zuweisen: den Misthaufen der Geschichte! |